Internatsordnung

 

INTERNATSORDNUNG

Staatliches Sportgymnasium Oberhof

mit angegliedertem Regelschulteil

 

ALLGEMEINER TEIL

Das Internat ist innerhalb der Schule gemeinsam mit dem Sport ein wichtiger Bestandteil des Verbundsystems der „ Eliteschule des Sports“ in Oberhof. Es soll allen Bewohnern Heimstatt sein und gute Bedingungen für Bildung und Ausbildung, für schulische und sportliche Förderung und insbesondere für die optimale leistungssportliche Entwicklung bieten.

Die Mitglieder des Internates (Bewohner sowie Erzieher) bilden eine Gemeinschaft. Um ein geordnetes Miteinander zu ermöglichen, muss es Regeln und Normen geben. Da sich darin nicht alles fassen lässt, ist eine gute Kameradschaft, Rücksichtnahme, Anstand, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft selbstverständlich.

In das Internat können nur die Schüler aufgenommen werden, die bereit sind, sich zu integrieren und diese Gemeinschaft zu tragen und mit zu gestalten. Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den  Bewohnern, deren Erziehungsberechtigten, den Erziehern sowie den Lehrern und Trainern.

Grundlage für das Leben im  Internat sind  u.a. das Thüringer  Schulgesetz,  die Thüringer Schulordnung, die Thüringer Verwaltungsvorschrift „ Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ in der jeweils gültigen Fassung, die Bestimmungen zum Kinder-und Jugendschutz, zum vorbeugenden Brandschutz und zur Unfallverhütung.

 

RECHTE UND PFLICHTEN DER BEWOHNER

Jeder Bewohner hat das Recht

-       auf Unterstützung in schulischer und sportlicher Ausbildung, sowie auf allgemeine Lebenshilfe,

-       sich an Wahlen für Organe der Schülervertretung zu beteiligen und die Geschicke mit zu verantworten,

-       auf Förderung und Schutz durch die Internatsgemeinschaft,

und die Pflicht

-       nach Maßgabe seiner Möglichkeiten und Vorstellungen aktiv am Internatsleben teilzunehmen,

-       bestehende Ordnung zu beachten und

-       die diesbezüglichen Weisungen der Erzieher und Mitarbeiter sowie der  Schülervertreter zu befolgen,

-       das Ansehen der Internatsgemeinschaft und des Sportgymnasiums Oberhof zu fördern und schützen.

 

ZUR   NUTZUNG   DER  GRUNDAUSSTATTUNG  IM  INTERNAT

·         Die Ausstattung der Schülerzimmer ist neu! Veränderungen sind nicht gestattet! Keine Bohrungen an Wänden, Decken, Türen und Mobiliar!

·         Die Räume und ihre Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und in einem ordentlichen Zustand zu erhalten!

·         Poster, Plakate sind ausschließlich an den vorgegebenen Pinnwänden anzubringen. Aufkleber sind nicht gestattet!

·         Bei mutwilliger oder grobfahrlässiger Zerstörung haftet der Schüler bzw. die Eltern.

·         In den Trockenräumen des Internates steht jedem Schüler eine Box zur  Verfügung, die sachgemäß zu behandeln ist! Die Box kann durch ein privates Schloss gesichert werden.

 

 

ZU  ALLGEMEINEN  VERHALTENSREGELN  IM  INTERNAT

 

  • ·         Zu Tagesbeginn werden die Zimmer und die sanitären Einrichtungen in einem ordentlichen Zustand verlassen. Dazu gehören: Bettenbau, Papierkorb leeren, Arbeitsplätze und Regale ordnen, fegen und lüften!

 

  • ·         Mindestens einmal wöchentlich sind das Zimmer und das Bad feucht zu reinigen. Dazu gehört auch die Pflege der Möbel.

 

  • ·         Sportgeräte sind nicht in den Zimmern aufzubewahren, sondern in den dafür vorgesehenen Ski- bzw. Schlittenräumen. Waffen gehören in die Waffenkammer bzw. in den Waffenschrank ( Waffengesetz )!

 

  • ·         Verschmutzte Trainingsbekleidung kann gewaschen werden. Dafür stehen Waschmaschinen, Trockner und Trockenräume zu Verfügung.

 

  • ·         Die Zimmer sind in Anwesenheit geschlossen zu halten.

 

  • ·         Für die Sicherheit persönlichen Eigentums ist jeder Schüler selbst verantwortlich. Die Verschlusssicherheit der Schränke ist gewährleistet. Jeder Schüler erhält seinen Schrankschlüssel. Dafür trägt er die Verantwortung! Bei Verlust des Schrankschlüssels oder bei Beschädigungen des jeweiligen Schlosses müssen die Kosten für Ersatz bzw. Reparatur vom Schüler bzw. den Eltern getragen werden. Schäden muss der Schüler dem Erzieher melden!

 

  • ·         Aus Gründen der Sicherheit, Ordnung und Hygiene ist der Erzieher berechtigt, Schrankkontrollen durchzuführen!

 

  • ·         Im und um das Internat ist Ordnung zu halten. Auf jeder Etage ist wöchentlich eine Gruppe verantwortlich!

 

  • ·         Musikanlagen sind in den Zimmern erlaubt. Die Geräte müssen von der Größe her so gewählt werden, dass sie auf den Regalen untergebracht werden können. Ihr Betrieb sollte in angemessener, nicht störender Lautstärke erfolgen.

 

  • ·         Auf jeder Etage befindet sich ein Fernsehraum, der gemeinschaftlich genutzt werden kann. Im großen Fernsehraum steht zusätzlich eine Multimedia-Anlage zur  Verfügung.

 

  • ·         Das Betreiben von Computern und Laptops ist im gesetzlichen Rahmen gestattet. Der Internetzugang kann beantragt  werden.

 

  • ·         Computerspiele, Filme, Musik etc. mit radikalen, rassistischen, pornografischen und anderen, dem Jugendschutzgesetz zuwiderlaufenden Inhalten, sind verboten! Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz muss das Gerät sofort wieder mit nach Hause genommen werden!

 

  • ·         Die Nutzung privater Computer, Laptops und Handys obliegt der Verantwortung des Nutzers, soweit sie den Ablauf im Internat     ( z.B. Hausaufgabenzeit, Nachtruhe ) nicht stören. Bei Verlust, Beschädigung oder missbräuchlicher Nutzung, übernimmt das Internat bzw. das Sportgymnasium keine Haftung!

 

  • ·         Das Internat übernimmt bei Beschädigung bzw. Verlust von Privatgegenständen keine Haftung!

 

  • ·         Wir empfehlen den Eltern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung             ( Schadensregulierung ). Weiterhin raten wir, in der Hausratversicherung das Fahrrad, die Skier und andere Sportgeräte mitzuversichern, da wir keine Haftung übernehmen!

 

MELDEPFLICHTIGE  BZW. UNGEKLÄRTE  KRANKHEITEN

Zum Schutz der Mitschüler bzw. des Personals wird im Sinne des Absatzes 6        des Infektionsgesetzes (IfSG) festgelegt,

 

  • ·         dass die Eltern die Pflicht haben, das Internat über im Umfeld der Familie auftretende Krankheiten umgehend zu informieren.

 

  • ·         dass Krankheiten eines Schülers, die am Wochenende zu Hause auftreten, erst durch den jeweiligen Hausarzt abgeklärt werden müssen.  Eine Aufnahme kranker Schüler ist nicht möglich!

 

Über  Infektionsgefahren, die im Internat auftreten, werden die Eltern und Schüler informiert.

 

ZUSAMMENARBEIT  ZWISCHEN  INTERNAT  UND  ELTERNHAUS

 

  • ·         Um eine optimale Entwicklung des Schülers zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Erziehern und Eltern von großer Wichtigkeit.

 

  • ·         Eltern von neuen Schülern erhalten nach etwa 12 Wochen eine Einschätzung des Erziehers über das Verhalten ihres Kindes in der Internatsgemeinschaft.

 

  • ·         Außerdem informieren sich die Eltern beim Erzieher (z.B. wenn sie ihr Kind besuchen oder abholen) über den sozialen Entwicklungsstand des Schülers.

 

  • ·         Der gegenseitige telefonische Kontakt  zwischen Eltern und Erziehern ist bei außerordentlichen Auffälligkeiten stets zeitnah zu führen.

 

 

HAUSAUFGABEN –  UND  LERNZEIT

In der Zeit von 18.30 – 19.30 Uhr ist Hausaufgaben– bzw. Lernzeit. Während dieser Zeit ist im Haus auf Ruhe zu achten. Die Schüler arbeiten während der Hausaufgabenzeit in ihren Zimmern. Der Erzieher kontrolliert die Lernzeit und gibt Hilfe.

 

  • ·         Die Hausaufgaben der 5., 6., 7. und 8. Klassen werden dem Erzieher vorgelegt und im Hausaufgabenbuch der Etage eingetragen.

 

  • ·         Die Schüler der 9. Und 10. Klassen nutzen die Zeit von 18.30 – 19:30 Uhr als Arbeitszeit.

 

  • ·         Die Schüler im Abiturbereich legen ihre Lern– und Arbeitszeit selbstständig fest.

Bei Schülern mit Lernschwierigkeiten (zeitweilig oder ganzjährig), auch ältere Schüler, gibt es individuelle Maßnahmen zur Lernzeit. Freiwillige Lernpatenschaften und Lerngemeinschaften werden organisiert und unterstützt.

Die Lernzeit beträgt mindestens 60 Minuten und ist von Montag bis Donnerstag fester Bestandteil im Tagesablauf. Änderungen genehmigt nur der diensthabende Erzieher!

Die Anfertigung von Hausaufgaben unmittelbar vor den Montagen bzw. nach den Ferien geschieht in der  Verantwortung der Schüler und Eltern zu Hause.

 

AUSGANGSZEITEN UND NACHTRUHE

Alle Internatsbewohner müssen sich beim Verlassen des Internates abmelden  (außer Schul- und Trainingszeiten). Der Ausgang wird vom Schüler in seiner Ausgangskarte vermerkt.

Verlängerter Ausgang kann auf Antrag genehmigt werden. Der Trainer befürwortet und der Erzieher genehmigt die Verlängerung. In der Ausgangskarte ist die Verlängerung zu kennzeichnen.

 

Ausgang ist folgendermaßen möglich:

 

  • ·         8. Klasse                           bis  20.30Uhr
  • ·         9. Klasse                           bis  21.15 Uhr
  • ·         10. Klasse                         bis  21.45 Uhr
  • ·         nach der 10. Klasse          bis  22.15 Uhr
  • ·         ab 18 Jahre                       bis  22.45 Uhr

 

Nachtruhezeiten:

 

  • ·          5., 6., 7. Klasse                      20.30 Uhr
  • ·          8. Klasse                                21.00 Uhr
  • ·          9. Klasse                                21.30 Uhr
  • ·         10.Klasse                                22.00 Uhr
  • ·         nach der 10. Klasse                22.30 Uhr
  • ·         ab 18 Jahre                             23.00 Uhr

 

Hausruhe ist grundsätzlich 22.00 Uhr!

 

BESUCHE

 

  • ·         Besuche sind bis 15  Minuten vor der ersten Nachtruhe des jeweiligen Zimmers möglich. Morgendliche Besuche von Mädchen in Jungenzimmern und umgekehrt sind nicht gestattet!

 

  • ·         Personen, die nicht im Internat wohnen, dürfen sich nur als angemeldete Gäste (Gästebuch in der Pforte) im Haus aufhalten. Die Anmeldung erfolgt außerdem auch beim jeweiligen Erzieher der Etage.

 

WOCHENENDEN  UND SCHLIESSZEITEN

 

  • ·         An trainingsfreien Wochenenden haben die Schüler nach Hause zu fahren.
  • ·         Das Internat hat an den von der Schulleitung festgelegten Wochenenden und Ferien geschlossen.
  •  
  • ·         An den  Wochenenden wird die Versorgung durch die  Schulküche gewährleistet. Die Anmeldung   erfolgt durch die Schüler entsprechend der vorgegebenen Zeiten.

 

AN-  UND  ABREISE

 

  • ·         Die An- und Abreise obliegt der Verantwortung der Eltern!

 

  • ·         Jeder Schüler hat die Pflicht, sich an- bzw. abzumelden. Die erfolgt an der Pforte durch die Karte und an der Anwesenheitstafel.

 

  • ·         Bei Abreisen nach Hause oder zu Wettkämpfen/Trainingslagern ist das Zimmer in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Für Ordnung und Sicherheit ist zu sorgen.

 

  • ·         Die Anreisezeit richtet sich nach der Nachtruhe der jeweiligen Altersgruppe. Die Anreise von Zuhause hat jedoch bis 22.00 Uhr (Hausruhezeit) zu erfolgen!

 

  • ·         Ausnahmen, die sich aus fahrtechnischen Gründen ergeben, müssen von den Eltern mit der Internatsleitung schriftlich vereinbart werden.

 

SONSTIGE   REGELUNGEN

 

  • ·         Fahrräder, Inliner, Skateboards können außerhalb des Trainings nur auf eigene Gefahr benutzt werden. Für Verlust oder Beschädigung wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Sicherheitsausrüstung wird empfohlen. Die Schüler werden belehrt.

 

  • ·         Für den Besuch in Gaststätten, Kinos u. ä. gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • ·         Das Rauchen in den Räumen des Internates, sowie dem gesamten Schulgelände ist verboten.

 

  • ·         Der Besitz bzw. Konsum von Alkohol und jeglichen Genussmitteln (insbesondere Snus) ist im Internat verboten.

 

  • ·         Die Benutzung leistungsstimulierender Substanzen (Doping) zieht den Ausschluss aus der sportlichen Förderung und somit unserer  Einrichtung nach sich!

 

  • ·         Jeder Besitz von Schlag-, Schuss- und Stichwaffen ist im Internat verboten! Für Waffen jeglicher Art gilt das Waffengesetz. Aus diesem Grund werden von der Internatsleiterin bzw. den Erziehern Schrank- und Zimmerkontrollen im Beisein der Schüler durchgeführt. Bei begründetem Anfangsverdacht können diese auch in Abwesenheit des Schülers durchgeführt werden.

 

  • ·         Am Schuljahresende werden sämtliche privaten Gegenstände mit nach Hause genommen und das Zimmer besenrein verlassen. Schulmaterialien können in Absprache mit dem Erzieher eingelagert werden.

 

  • ·         Über die Belegung der Zimmer entscheiden die Internatsleiterin und die Schulleitung unter Berücksichtigung geäußerter Wünsche. Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder eine Belegung besteht nicht.

 

  • ·         Der Internatsplatz kann fristlos gekündigt werden, wenn die bestehende Ordnung nicht beachtet oder gestört wird und die diesbezüglichen Weisungen der Erzieher und Mitarbeiter, sowie der Schülervertreter missachtet werden. Dazu zählen massive Verstöße gegen die Internatsordnung und Vorkommnisse in deren Folge Personen geschädigt oder Gegenstände beschädigt werden und welche die Sicherheit derer gefährden.

 

  • ·         Eine Wiederaufnahme entspricht nach den Vorstellungen des TMBWK einer Neuaufnahme und ist deshalb zwangsläufig mit der Entrichtung der jeweils fälligen Verwaltungsgebühr verbunden.

 

Schulleiter                                                                                              Internatsleiterin

 

Oberhof, den 15.02.2011

 

 

 

Bestätigungsabschnitt

 

Hiermit bestätigen wir Erhalt und Kenntnisnahme der Internatsordnung.

 

Name des Schülers / der Schülerin:  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

 

Unterschrift der Eltern / des Erziehungsberechtigten:  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Unterschrift des Schülers / der Schülerin:  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _