Mustersatzung

Entwurf:

S a t z u n g d e s F ö r d e r v e r e i n s
S p o r t g y m n a s i u m O b e r h o f e . V .


§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „ Förderverein Sportgymnasium Oberhof e. V.“
2. Der Sitz des Vereins ist Oberhof.


§ 2 Zweck
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Schülern
des Sportgymnasiums Oberhof. Dies soll in erster Linie dadurch geschehen, dass
der Verein dafür sorgt, dass das Sportgymnasium als schulische und sportliche
Spezialeinrichtung in der Öffentlichkeit auftreten und sich darstellen kann, sowie die
Förderung spezieller Projekte und der Freizeitgestaltung im Internat.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei
Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber
dem Vorstand erklärt werden.
4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten
in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss
entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes.
6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber
dem Vereinsvermögen.
7. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der
Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.


§ 4 Vorstand
1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer, dem Kassierer und dem Schriftführer.
2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer, die gemeinsam die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
wahrnehmen.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.


§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem
muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des
Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer
Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung
einzuberufen.
3. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der
Geschäftsführer. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter
von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend
ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist jedoch
eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,
das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.


§ 6 Auflösung
1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen
Stimmen erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögens des Vereins an den Landessportbund Thüringen e.V. , der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Sports
zu verwenden hat.


Oberhof, den 08.01.2015

.

 

Aufgaben

Förderverein des Sportgymnasiums Oberhof e.V.


Hauptanliegen des Fördervereins ist die finanzielle Unterstützung für schulische und kulturelle Aktivitäten am Sportgymnasium. In den letzten Schuljahren konnte dadurch u.a. folgendes realisiert werden:

- Zuschüsse zu Klassenfahrten und Exkursionen sowie zu Fahrten zu Partnerschulen

- Zuwendungen zu Schulveranstaltungen

- Unterstützung von schulischen Höhepunkten

- Anschaffung von Preisen und Geschenken für schulische Auszeichnungen

- Finanzierung von Materialien zur Freizeitgestaltung im Internat

- Zuschüsse zur Anmietung eines Kleinbusses für den Transport der Sportler zu Wettkämpfen und Lehrgängen


Unser Ziel ist es, auch weiterhin mitzuhelfen, allen Schülern

unseres Sportgymnasiums beste Bedingungen in der Schule und

Freizeit zu bieten.


Da sich der Förderverein ausschließlich aus Spendengeldern und Mitgliedsbeiträgen finanziert, sind wir am Ausbau unserer Wirtschaftlichkeit interessiert. Daher sind wir für jede Zuwendung sehr dankbar.

Wenn auch Sie uns unterstützen wollen, so wenden Sie sich an

Förderverein des Sportgymnasiums Oberhof e.V.


Am Harzwald 3


98559 Oberhof


Tel. 036842/268113


Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten können Sie unser Bankverbindung

Rhön-Rennsteig-Sparkasse                        BLZ:  840 500 00

Kontonr.:  1775 000 385 nutzen.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

 

 


Rechenschaftsbericht 2014

 

 

Rechenschaftsbericht
des Fördervereins des Sportgymnasiums Oberhof e.V.
für den Zeitraum 2012 - 2014


 

Der Vorstand des Fördervereins hat in dem zurückliegenden Berichtzeitraum eine kontinuierliche Arbeit geleistet. In sechs Zusammenkünften wurden alle anfallenden Probleme und Anträge auf Unterstützung beraten und entschieden.


Durch die regelmäßige Information der Neuaufnahmen über den Förderverein konnten aus dem Bereich der Eltern viele neue Mitglieder gewonnen werden. Die Zahl der Vereinsmitglieder konnte so von 104 Mitgliedern auf 127 Mitglieder gesteigert werden. Damit erreichen wir mit den Mitgliedsbeiträgen eine solide finanzielle Grundlage. Diese Mitgliederentwicklung soll auch  in den nächsten Jahren Ziel sein, um eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Die Haupttätigkeit des Fördervereins besteht in der Unterstützung von Schule, Internat und Sport sowie in der Verwaltung der Gelder durch Sponsoren und Mitgliedsbeiträge. Der Vorstand kann im Berichtszeitraum auf einen ausgeglichenen Haushalt zurückblicken. Im Jahr 2012 hatten wir Einnahmen in Höhe von

 18.500,25 € und Ausgaben in Höhe von 19.872,28 €und im Jahr 2013 betrugen die Einnahmen 17.505,50 €  und die Ausgaben 17.796,44 €. Der Förderverein hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Schüler, Schule, Internat und die einzelnen Sportdisziplinen durch eine Vielzahl von Maßnahmen unterstützt. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die finanzielle Unterstützung schulischer, kultureller, aber auch sportlicher Aktivitäten, wie z.B.:                  

 

  • Zuschüsse zu Klassenfahren Exkursionen und Schulpartnerschaft mit Lillehammer
  • Zuwendungen für Schulveranstaltungen und schulische Höhepunkte
    • Traditionsveranstaltung „Abwintern“
    • Leichtathletiksportfest
    • Abitur- und Regelschulabschlussfeier
    • Anschaffung von Preisen und Geschenken
  • Unterstützung Skilager Alpin
  • Unterstützung der Wettbewerbe im Rahmen von „Jugend trainiert für Olympia“
  • Unterstützung der Mannschaften zur Teilnahme an der Schul-Weltmeisterschaft (z.B.  2013 wo in Estland 4 Mannschaften mit 20 Schülern und 3 Trainern erfolgreich vertreten waren.
  • Zuschüsse für das Internat zur Finanzierung von Materialien zur Freizeitgestaltung, Zimmerwettbewerbe, Tanzstunde, Fasching, Kindertag
  • Unterstützung von Trainingslagern
  • Anmietung eines Kleinbusses zur Absicherung von Training- und Wettkampffahrten
  • Finanzierung von Versicherung, Steuern, Betriebskosten der Fahrzeuge Ford und Renault die durch Sponsoren zur Verfügung gestellt wurden.
  • Ehrungen und Verabschiedung von Mitarbeitern
  • Zuschüsse für Sportdisziplinen zur Anschaffung teurer Materialien und Geräte

 


 



Die Haupteinnahmequelle sind die Fördermittel „Eliteschule“ durch die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die zweckgebundenen Zuschüsse zur Unterbringung von Kaderathleten „Häuser der Athleten“ vom Thüringer OSP. Dafür sagen wir herzlich Danke. In den nächsten Jahren müssen wir unbedingt wieder verstärkt an der Gewinnung zusätzlicher Sponsoren Arbeiten.

 

Ein besonderer Dank geht an das Sportgeschäft Luck und die Familien Hahn, Dubravcic und Jaensch die unseren Förderverein durch  Geldspenden unterstützten.

 

 

Wilfried Hocke                                                                                              Oberhof, 04.09.2014

Vorsitzender

 


 

 

 

Anlagen:                      Finanzbericht 2013

                                    Finanzbericht 2014